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   VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279   

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https://dejure.org/2014,34371
VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279 (https://dejure.org/2014,34371)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.09.2014 - B 2 K 14.279 (https://dejure.org/2014,34371)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. September 2014 - B 2 K 14.279 (https://dejure.org/2014,34371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulässigkeit von Werbeanlagen (Fremdwerbung) im allgemeinen Wohngebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279
    Die von Seiten der Klägerin begehrte Werbetafel stellt als Anlage der Fremdwerbung eine selbständig zu beurteilende gewerbliche Hauptnutzung dar (vgl. BVerwGE 91, S. 234 ff., 238 f.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten zulässig (vgl. BVerwGE 91, S. 234ff., 240).

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279
    Somit ist auch der Anspruch der Klägerin auf Gleichheit vor dem Gesetz nicht verletzt (vgl. BVerwGE 21, S. 251ff., 257f.), zumal sie sich hinsichtlich der in der ...-Str.
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279
    Werbeanlagen, die etwa in einem Industrie- oder Gewerbegebiet als angemessen empfunden und deshalb dort nicht generell untersagt werden können, können in anderen Baugebieten im Hinblick auf deren unterschiedliche städtebauliche Funktion und auf die sich daraus ergebende andersgeartete Eigentumssituation einen störenden Eingriff bedeuten (vgl. BVerwGE 40, S. 94ff., 98f.).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279
    Ob und inwieweit dies der Fall ist, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs (vgl. BayVerfGH, Urt. v. 23.01.2002, Az. Vf 18-VII-09).
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